Allen Lieferungen und Leistungen vom Baris Kräuterwelt Inh.Feuz in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vom Baris Kräuterwelt Inh.Feuz; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Sie sind als Verbraucher an Ihre Bestellung grundsätzlich gebunden, wenn Sie aber binnen einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware einen Mangel an der Ware erkennen, kontaktieren Sie uns sofort . Der Widerruf muss eine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an info@barisshop.ch genügt) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige telefonische Mitteilung an:
Baris Kräuterwelt Inh.Feuz
0041799577426
Bei Bestellungen, die wieder abbestellt werden, erlauben wir uns, Ihnen eine 10%-ige Gebühr auf den Rechnungsbetrag zu verrechnen. Bestellen Sie einen Gegenstand, der gebraucht und retourniert wurde (Bsp. Deko, Handgemachtes), behalten wir uns vor, Ihnen für gebrauchte Materialien 30% zu verrechnen, da wir diese Ware nicht mehr als neu verkaufen können.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Geschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Wir übernehmen keine Kosten der Warenrücksendung.
Wird dem Kunden aus Versehen den vereinbarten Rabatt (SHS) nicht gewährt, so hat dieser das Recht, rückwirkend auf max. 6 Monate den Rabatt als Gutschrift zu erhalten.
Bei Warenabholungen sind die folgenden Zahlungsmittel wählbar:
Barzahlung
Bezahlung mit EC und Postcard
Bezahlung mit Kreditkarte (Kommissionsaufschlag von 3% auf den Totalpreis bei ALLEN Artikeln und Leistungen)
* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
Waren, die von ausländischen Kunden bei der Annahme verweigert werden, führen zu Kosten, die wir bei einer Rückerstattung der Vorauszahlung vollumfänglich abziehen müssen
Portoregelung:
Sämtliche Bestellungen aus dem Ausland sind als Auslandlieferung im Shop zu bestellen. Das vom Shop automatisch berechneten Ausland-Porto, ist nicht verbindlich.
Sie erhalten in jedem Fall eine von uns in Ihrer Währung gültige Rechnung mit der Angabe der internationalen Bankverbindung auf unser EURO-Konto für die Vorauszahlung.
Nachsendungen:
Ware, welche zum Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar ist, wird gerne nachgeliefert.
Wird ausdrücklich eine rasche Abwicklung gewünscht (Versand oder Abholung innert 24h) so erheben wir einen Expreszuschlag von CHF 8.-
Bei Kleinmengen, welche unter CHF 10.-. berechnet werden, wird ein Kleinmengenzuschlag pro Abpackung von CHF 12.- erhoben.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern.
Bei Mängel für Produkte im privaten Gebrauch gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Bei Produkten, welche gewerblich eingesetzt werden, und / oder wenn die Rechnungsadresse eine Firmenadresse ist, wird die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt.
Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
Unsere Preise auf der HP sind verbindlich, sollte ein Betrag mit CHF 0.- ausgewiesen sein ist dieser als nichtig zubetrachten.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, also Bätterkinden, vereinbart.
Baris Kräuterwelt Inh.Feuz ist ermächtigt und behält sich vor, bei teuren Auslieferungen in der entsprechenden Wohngemeinde des Empfängers Eigentumsvorbehalt zu vermerken.
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschliesslich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzgesetzes von uns gespeichert und verarbeitet.
Wir garantieren Ihnen eine absolut vertrauliche Behandlung aller Daten und Informationen.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@barisshop.ch oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Post.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschliesslich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
In diesem Shop werden in den Cookies Informationen über Ihre Kundendaten gespeichert, die dann bei Ihren nächsten Besuchen aufgerufen werden können. Die in einem Cookie abgelegten Daten erübrigen Ihnen das wiederholte Ausfüllen der Formulare.
Sämtliche Bilder auf unserer Website wurden mehrheitlich durch uns gefertigt und sind somit gemäss Datenschutzverordnung unser Eigentum. Die Verwendung unserer Bilder für Drittpersonen für Werbezwecke und Webseiten ist untersagt.
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In der Schweiz sind für den Online-Handel (E-Commerce) insbesondere das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) sowie die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV; SR 942.211) zu beachten. In der Europäischen Union enthalten die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU) sowie die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG) Regeln zum Online-Handel.
Im Übrigen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) anwendbar, welche auch bei den traditionellen Kaufverträgen zum Zug kommen.
Ein Kaufvertrag gemäss Art. 184 ff. OR kann digital „per Klick“ abgeschlossen werden. So kann der Kunde eines Schweizer Webshops mit einem Klick auf den Button “Kaufen” einen Kaufvertrag eingehen. Voraussetzung ist, dass sich die beiden Vertragsparteien über die wesentlichen Punkte einig sind. Dies sind insbesondere der Kaufgegenstand, der Kaufpreis sowie der Abschluss des Kaufvertrags.
Im Übrigen können alle nicht zwingenden Bestimmungen zum Kaufvertrag innerhalb der Schranken der Rechtsordnung individuell angepasst werden. Diese Änderungen können vom Verkäufer als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert werden. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Käufer vor Abschluss des Vertrags auf die AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, diese zu lesen und ihnen zuzustimmen.
Hinsichtlich der Regelungen des Obligationenrechts sind folgende Punkte hervorzuheben:
E-Commerce: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG legt fest, welche Informationen bei einem Webshop zwingend angegeben werden müssen:
“Unlauter handelt insbesondere, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
(1) Im Impressum muss der Betreiber eines Webshops seinen Firmennamen gemäss Handelsregister, seine Postadresse sowie seine E-Mail Adresse angeben. Die Angabe einer Telefonnummer wird empfohlen. Ein blosses Kontaktformular reicht nicht aus.
(2) Während des ganzen Bestellprozesses muss dem Kunden klar sein, in welchem Bestellstadium er sich befindet. Er muss wissen, wann er den Vertrag definitiv abschliesst. Es wird empfohlen, für den Vertragsschluss einen Button mit einer klaren Formulierung zu wählen wie z.B. „Kaufen“, „zahlungspflichtig Bestellen“. Nicht geeignet sind dagegen Formulierungen wie „Bestellen“, „Weiter“, „Abonnieren“.
(3) Vor Abschluss des Vertrages müssen die Vertragsdetails vom Kunden überprüft werden können. Der Kunde muss sehen können, welchen Vertrag er abschliesst, insbesondere die Anzahl und die Art des Produkts, den Gesamtpreis der Bestellung und seine Rechnungs- / Lieferadresse.
(4) Dem Kunden sind der Vertragsschluss und die wichtigsten Vertragsdetails elektronisch zu bestätigen.
Art. 8 UWG verbietet die Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen:
“Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.”
Der Verkäufer darf die AGB nicht so gestalten, dass diese allein seinen eigenen Interessen nützen und die Konsumentinnen und Konsumenten einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis aussetzen.
Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist bei Kauf- und kaufähnlichen-Angeboten an Konsumenten anwendbar, nicht aber bei Angeboten von Business to Business. Die Verordnung regelt, wie die Preise bekanntzugeben sind und was alles im Preis enthalten sein muss. Es wird hier nur auf spezielle Punkte im Zusammenhang mit dem Online-Handel eingegangen. Alle weiteren Informationen finden sich in der Broschüre Wegleitung für die Praxis 2022. Für diverse Branchen gibt es zudem spezielle Informationsbroschüren.
WAREN
Für Waren ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfrankeninklusive aller nicht frei wählbarer Zuschläge jeglicher Art bekanntzugeben (= Detailpreis, Art. 3 und 4 PBV). Für messbare Waren ist der Grundpreis bekanntzugeben (= Preis pro Liter, Kilogramm, Meter etc., der dem Detailpreis zugrunde liegt). Eine messbare Ware ist eine Ware, deren Detailpreis nach der verkauften Menge bestimmt wird. Der Preis und alle für den Preis relevanten Informationen müssen im Online-Handel leicht sichtbar und gut lesbarunmittelbar neben der abgebildeten / beschriebenen Ware angegeben werden (Art. 7 und 8 PBV).Der Preis muss in gut lesbarer Schriftgrösse und in einer leicht sichtbaren Darstellung gleich neben dem Produkt platziert sein. Er darf nicht erst nach dem Scrollen der Webseite oder dem Anklicken eines Links erscheinen.
Nicht frei wählbare Zuschläge sind in den Preis einzuschliessen, weil sie mit dem Kauf der Ware zwingend einhergehen und nicht weggelassen werden können. Dies sind beispielweise die Mehrwertsteuer, Urheberrechtsvergütungen, die Recyclinggebühren für Elektrogeräte usw.
Die Versandkosten dürfen separat angegeben werden, da sie je nach Bestellumfang variieren können. Sie sind jedoch ebenfalls leicht sichtbar und gut lesbar bekanntzugeben. Dies ist beispielsweise mit einem Hinweis beim Preis möglich, welcher mit der Informationsseite für die Versandkosten verlinkt ist (z.B. zzgl. Versandkosten).
Freiwillige Zusatzkosten sind auf klare und transparente Art und Weise anzugeben. Sollen sie Teil des Vertrags werden, muss der Kunde dazu ausdrücklich sein Einverständnis geben.
Zuschläge für die Bezahlung mit Kreditkarte sind nur freiwillige Zusatzkosten, wenn ein anderes kostenloses und in der Schweiz handelsübliches Zahlungsmittel zur Verfügung steht. Ansonsten müssen auch diese Kosten im Preis inbegriffen sein.
DIENSTLEISTUNGEN
Die PBV ist auf die in Art. 10 Abs. 1 PBV genannten Dienstleistungen anwendbar. Für diese ausgewählten Dienstleistungen ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken inklusive aller nicht frei wählbarer Zuschläge jeglicher Art bekanntzugeben (Art. 10 Abs. 1 und 2 PBV). Kurtaxen dürfen separat bekanntgegeben werden. Die Preise müssen leicht zugänglichund gut lesbar sein (Art. 11 PBV). Es muss klar sein, auf welche Art(Umschreibung) und Einheit (Anzahl Personen, Std., km, Stück usw.) der Dienstleistung oder auf welche Verrechnungssätze (Stundenansatz, Kilometeransatz, Prozentsatz usw.) sich der Preis bezieht.
Für diverse Dienstleistungen gibt es ausserdem Spezialbestimmungen in den Art. 11a bis Art. 12 PBV. Beachten Sie hierzu die branchenspezifischen Informationsbroschüren.
WERBUNG
Werden in der Werbung Preise aufgeführt oder bezifferte Hinweise auf Preisrahmen oder Preisgrenzen gemacht, muss für sämtliche Waren und sämtliche Dienstleistungen der tatsächlich zu bezahlende Preis inklusive aller nicht frei wählbaren Zuschläge bekanntgegeben werden.
Das Werbeangebot muss spezifiziert werden. Das heisst, es muss klar sein, worauf sich der Preis bezieht (Anzahl, Gewicht, Stundenansatz, Kilometeransatz usw.). Die Waren und Dienstleistungen sind nach den wesentlichen Kriterien (Marke, Typ, Sorte usw.) zu umschreiben. Sodann muss der Preis mit dem Produktbild oder dem beschriebenen Produkt übereinstimmen. Bei Werbung in elektronischer Form (z.B. Internet-Frontseiten, Werbebanner, E-Mails, Smartphones) kann für diese Spezifizierung auf eine Internetseite verwiesen werden, wenn das spezifizierte Angebot mit einem einzigen Klick sofort ersichtlich ist.
PREISVERGLEICHE
Preisvergleiche und Preisreduktionen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur während einer begrenzten Zeit zulässig. Beachten Sie dazu die Broschüre „Wegleitung für die Praxis 2022“.
Von dem Moment an, wo sensible Kundendaten gesammelt werden, unterliegt eine E-Commerce-Site dem Bundesgesetz über den Datenschutz:
E-Commerce: Schutz der personenbezogenen Daten
Bei einer Streitigkeit aus einem Konsumentenvertrag, kann der Konsument wählen, ob er an seinem eigenen Wohnsitz oder am Sitz des Verkäufers klagen will. Auf dieses Recht kann der Konsument nicht im Voraus verzichten.
Die Gesetzgebung der EU geht teilweise weiter als die Vorschriften in der Schweiz. Werden mit dem Webshop auch Konsumentinnen und Konsumenten in EU-Ländern angesprochen, müssen zusätzlich zu den bereits genannten Vorschriften insbesondere diese Themen beachtet werden:
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